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Allgemeine Geschäftsbedingungen

AGB's der Praxis für Psychotherapie
Dipl. Psych. Ricarda Rudert • Jan 2025

1. Allgemeine Informationen und
Geltungsbereich

 

1.1. Grundsatz

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln das Vertragsverhältnis zwischen Ricarda Rudert, Psychologische Psychotherapeutin in Hamburg, und ihren Patienten/Klienten.

 

1.2. Leistungen

Die AGB gelten für alle psychotherapeutischen Leistungen, einschließlich Psychotherapie, Paartherapie, Körpertherapie, Krisenintervention, Coaching, Supervision und psychotherapeutischer Beratung.

1.3. Zustandekommen

Der "Behandlungsvertrag" zwischen dem Patienten und der Psychotherapeutin kommt zustande, wenn der Patient die psychotherapeutische Leistung in Anspruch nimmt und der Therapeut die Behandlung aufnimmt. Voraussetzung ist die Vereinbarung eines Erstgesprächs und die beiderseitige Zustimmung.

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1.4. Einverständnis

Mit Inanspruchnahme der Dienstleistungen erklärt sich der Patient/Klient mit diesen AGB einverstanden.

2. Therapeutische Leistungen
und Verantwortung

 

2.1. Wahl der Methoden

Die therapeutischen Leistungen umfassen Methoden und Ansätze, die von der Therapeutin als angemessen und wirksam erachtet werden. Der Patient hat das Recht, diesen Methoden zu widersprechen.

 

2.2. Ausschluß

Die Therapeutin darf keine Krankschreibungen oder Rezepte ausstellen. Für diese Leistungen ist eine separate ärztliche Betreuung erforderlich.

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2.3. Prioritäten

Der Schutz und die Förderung der Gesundheit des Patienten/Klienten haben stets oberste Priorität. Die Therapeutin ist verpflichtet, bei Anzeichen gesundheitlicher Gefährdungen umgehend die erforderlichen Schritte zu ergreifen.

 

3. Terminvereinbarung und Ausfallregelung

 

3.1. Terminvergabe

Termine erfolgen ausschließlich nach vorheriger Vereinbarung und basieren auf der Verfügbarkeit des Therapeuten.

3.2. Absagen

Termine, die nicht mindestens 24 Stunden vor dem Termin abgesagt werden, werden in voller Höhe in Rechnung gestellt. Versäumte Termine ohne vorherige Absage gelten ebenfalls als gehalten und werden ebenfalls vollständig berechnet.

 

3.3. Fehlen ohne Ankündigung

Bei unentschuldigtem Fehlen oder wiederholten kurzfristigen Absagen behält sich die Therapeutin vor, die Zusammenarbeit zu beenden.

4. Honorierung und Tarife

 

4.1. Rechnungsstellung und Quittung

Die Höhe der Honorare richtet sich nach den aktuellen Tarifen der Psychotherapeutischen Praxis und bewegt sich im branchenüblichen Rahmen. Einzelne Leistungen können je nach Komplexität, Anwendung und Dauer variieren.

 

4.2. Zahlungsmodalitäten

Die Rechnungsstellung erfolgt in der Regel monatlich oder nach Vereinbarung, und das Honorar ist (wenn nicht anders vereinbart) innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Rechnung zu begleichen.

4.3. Zahlungsmodalitäten

Auf Wunsch kann eine Quittung oder Rechnung für die erbrachten Leistungen ausgestellt werden.

5. Kostenübernahme und Abrechnung

 

5.1. Gesetzliche Krankenkassen

Die Abrechnung psychotherapeutischer Leistungen erfolgt im Rahmen der Regelungen gesetzlicher Krankenkassen. In der Regel wird die jeweilige Kasse durch die der Psychotherapeutin von der geplanten Therapie unterrichtet und die Kostenübernahme beantragt.

 

5.2. Abrechnung mit privaten Krankenkassen

Private Krankenkassen übernehmen (gemäß dem Tarif oder Zusatzvertrag des Patienten) die Kosten ganz oder nur zu Teilen. Die Therapeutin prüft die nötige Behandlung im Vorfeld auf mögliche Kostenerstattung und erstellt eine entsprechende fachliche Expertise. Der Privat-Patient bekommt die entstandenen Kosten direkt berechnet und ist in Folge dafür verantwortlich, die Expertise und später die Behandlungskosten bei seiner Kasse einzureichen, um sie  zurückerstattet zu bekommen.

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5.3. Selbstzahler  

Bei abschlägiger oder nur teilweiser Kostenübernahme durch die jeweilige Krankenkasse muss der Patient die offenen Behandlungskosten privat zahlen. Eine entsprechende Quittung kann erstellt werden.

5.3. Geschäftskunden

Bei Leistungen wie Coaching oder Supervision ist die Bezahlung durch Firmen oder andere Geschäftskunden sowie eine entsprechende Rechnung möglich.

6. Erstgespräch, Diagnostik und
üblicher Therapie-Verlauf

 

6.1. Anamnese

Das Erstgespräch dient dem Kennenlernen, der Diagnose und der Besprechung des weiteren Therapie-Verlaufs – ein ernsthaftes und wahrheitsgetreues Mitwirken in dieser Phase ist wichtig für die Diagnose und somit entscheidend für den gesamten Therapie-Erfolg.

 

6.2. Verlauf der Therapie

Die Therapie wird individuell gestaltet und der Fortschritt regelmäßig besprochen und überprüft.

6.2. Bewertung

Eine regelmäßige Evaluation des Therapieprozesses ist vorgesehen, um die Wirksamkeit zu gewährleisten und den Verlauf gegebenenfalls anzupassen.

7. Mitwirkung und Vertrauensbasis

 

7.1. Mitwirkung

Der Patientin oder die Patientin ist zur aktiven Mitwirkung nicht verpflichtet, jedoch wird die Zusammenarbeit dringend empfohlen, um den Behandlungserfolg zu fördern.

 

7.2. Vertrauensbasis

Die Therapeutin behält sich das Recht vor, die Therapie zu beenden, wenn die Vertrauensbasis nicht mehr gegeben ist, z. B. wenn der Patient/Klient die Anamnese oder Diagnoseauskünfte verweigert und dadurch die Therapie behindert, die Inhalte der Beratung grundlegend verneint oder wenn das Vertrauensverhältnis auf andere Weise nachhaltig gestört wurde.

8. Ablehnung und Beendigung der Therapie

 

8.1. Ablehnung einer Behandlung

Der Psychotherapeut behält sich das Recht vor, eine Behandlung abzulehnen. Gründe hierfür können gesetzliche oder ärztliche Einschränkungen oder Verbote, fachliche Spezialisierungen oder persönliche Gewissenskonflikte sein. In diesen Fällen verbleibt der Honoraranspruch für bis dahin erbrachte Leistungen.

8.2. Beendigung durch den Patienten

Der Patient hat jederzeit das Recht, die Therapie ohne Angabe von Gründen abzubrechen. Es wird jedoch empfohlen, den Abbruch in Absprache mit dem Therapeuten vorzunehmen, um eine geordnete Abschlussphase zu ermöglichen.

 

8.3. Beendigung durch den Therapeuten

Der Therapeut behält sich das Recht vor, die Behandlung zu beenden, z.B. wenn die Therapieziele nicht erreicht werden können oder bei Gefährdungen, die Gewalt oder strafbare Handlungen umfassen könnten.

8.3. Dokumentation

Eine Beendigung der Therapie wird, nach Möglichkeit, gemeinsam besprochen und festgehalten. So eine Dokumentation ist bei Kostenübernahme durch Krankenkassen in jedem Fall erforderlich.

9. Datenschutz und Vertraulichkeit

 

9.1. Datenschutz

Alle Informationen und Daten des Patienten/Klienten werden vertraulich behandelt und unterliegen den Bestimmungen der DSGVO.

 

9.2. Vertraulichkeit

Die Weitergabe von Daten an Dritte erfolgt nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des Patienten oder der Patientin – es sei denn, gesetzliche Vorgaben verlangen dies.

10. Haftung

 

10.1. Haftungsausschluss bei Nichtzustandekommen

Die Therapeutin haftet nicht, falls keine Therapie zustande kommt, z. B. aufgrund von Wartezeiten oder anderer nicht zu verantwortender Umstände.

 

10.2. Haftungsausschluss bei Abbruch

Bei einem Abbruch der Therapie durch die Therapeutin aus fachlichen Gründen erfolgt keine Haftung für entgangene Behandlungserfolge.

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10.3. Eigenverantwortung

Der Patient/Klient trägt die Eigenverantwortung, den Empfehlungen und therapeutischen Hinweisen der Therapeutin zu folgen.

11. Geltendes Recht und Gerichtsstand

 

11.1. Geltendes Recht

Für alle Meinungsverschiedenheiten im Zusammenhang mit dem Behandlungsvertrag gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

 

11.2. Gerichtsstand

Gerichtsstand ist wie der Praxis-Sitz in Hamburg.

12. Salvatorische Klausel

 

12.1. Wirksamkeit

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein, bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.

 

12.2. Bestimmung

Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt.

Psychotherapie
Coaching • Supervision

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